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Zurück zur ÜbersichtPauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024
Mit Schreiben vom 21.11.2023 hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S-2353 / 19 / 10010 :005).
Die angegebenen Übernachtungspauschalen gelten
- auch für doppelte Haushaltsführungen im Ausland und
- dienen ausschließlich der lohnsteuerfreien Erstattung von Aufwendungen des Arbeitgebers. Für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug müssen die tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden.
Unter anderem wurden die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Australien und die Übernachtungspauschale für Barbados deutlich erhöht – innerhalb der EU die Pauschalen für Italien und für Österreich. Allerdings verringerte das BMF auch einige Pauschbeträge, z. B. für Brasilien.
Die Übersicht über die ab 01.01.2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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