Aktuelles aus Steuern und Recht
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Im Dezember 2022 hatte der Bund die Kosten für den Abschlag für Gas und Wärme übernommen, um die Bürger wegen der gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Als sozialer Ausgleich sollte diese Hilfe versteuert werden. Auf die geplante Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 wird nun verzichtet (§§ 123 bis 126 EStG werden aufgehoben). Dies beschloss der Bundesrat am 15.12.2023 (enthalten im Kreditzweitmarktförderungsgesetz).
Die entfallene Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 tritt mit Wirkung vom 21.12.2022 in Kraft.
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