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Zurück zur ÜbersichtBerechnung des deutschen Kindergelds - Vergleichbarkeit der Schweizer kantonalen Kinderzulage
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nahm Stellung zur Vergleichbarkeit der Schweizer kantonalen Kinderzulage und des Schweizer Kinderabzugs mit dem deutschen Kindergeld (Az. 5 K 1783/16). Fraglich war im Streitfall die Festsetzung und Berechnung des Kindergeldes bzw. des Differenzkindergeldes sowie die Rückforderung des Kindergeldes für den Zeitraum Dezember 2013 bis Juni 2016.
Die in der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen seien mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar. Dem stehe nicht entgegen, dass die in der Schweiz gezahlten Kinderzulagen – anders als das deutsche Kindergeld – der Besteuerung unterliegen.
Der in der Schweiz für jedes Kind gewährte Steuerabzug (“Schweizer Kinderabzug” – Familienleistung) sei ebenfalls mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar. Die Besteuerung der schweizerischen kantonalen Kinderzulage bleibe bei der Anrechnung auf das deutsche Kindergeld unberücksichtigt. Der Klägerin stehe daher für den Zeitraum Dezember 2013 bis Dezember 2015 kein Kindergeld und auch kein deutsches Differenzkindergeld zu, da das deutsche Kindergeld die vergleichbaren Leistungen der Schweiz hier nicht übersteige.
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