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Zurück zur ÜbersichtBeweidungsleistungen eines Schäfers zu Zwecken des Naturschutzes - Zuwendungen der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
Zahlungen einer Gebietskörperschaft an einen Schäfer für die Beweidung von gepachteten Flächen in einem Naturschutzgebiet nach Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde zur Erhaltung und Pflege des Naturschutzgebietes begründen einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 75/21).
Sofern sich eine Gebietskörperschaft in Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben eines Dritten bediene, um Beweidungsleistungen in einem Naturschutzgebiet zu dessen Erhaltung erbringen zu lassen, erhalte die Gebietskörperschaft als Leistungsempfängerin auch den entsprechenden verbrauchsfähigen Vorteil.
Die Gebietskörperschaft ziehe individuelle Vorteile aus den Beweidungsleistungen bereits dadurch, dass sie nicht selbst oder durch einen anderen die zur Erhaltung des Naturschutzgebietes notwendigen Leistungen habe erbringen müssen.
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