GSW  STEUERBERATER • WIRTSCHAFTSPRÜFER

GSW Gönnecke • Siebenmorgen • Wasmuß Partnerschaft mbB Steuerberater • Wirtschaftsprüfer

HONORAR

Unsere Steuerberatung und Wirtschaftsberatung ist für Sie am erfolgreichsten, wenn wir Ihr volles Vertrauen genießen. Vertrauen basiert aber nicht nur auf fachlicher und organisatorischer Kompetenz, sondern insbesondere auch auf Transparenz, zum Beispiel im Hinblick auf die Vergütung unserer Leistungen. Bevor Sie uns beauftragen klären wir deshalb alle Honorarfragen - so dass Sie alles verstehen und wissen mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Die Grundlagen unserer Vergütung stellen wir Ihnen bereits hier vor.

1. Das Erstgespräch - kostenlos und unverbindlich

Der erste Eindruck ist entscheidend. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Thema telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder persönlich bei uns vortragen. Zusammen mit Ihnen klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen könnten.

Sollte Ihr Thema nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder falls wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich vorab mit.

2. Die Erstberatung - überschaubare Vergütung

Sollten Sie uns nach dem Erstgespräch beauftragen wollen folgt in der Regel die Erstberatung, die in unseren Räumlichkeiten, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann.

Im Zuge der Erstberatung werden wesentliche Eckpunkte Ihres Sachverhaltes aufgenommen. Dann erfolgt eine erste Prüfung und Beantwortung Ihrer steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Sofern von Ihnen gewünscht werden danach bestehende Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten analysiert. Den Abschluss bildet die gemeinsame Festlegung Ihrer Ziele, der zu verfolgenden Umsetzungsstrategie sowie die konkrete Abstimmung des weiteren Vorgehens (next steps) zur Erreichung Ihrer Ziele.

Für die Erstberatung können wir Ihnen üblicherweise vorab eine feststehende Vergütung nennen, die wesentlich vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, dem Umfang der uns vorgelegten Unterlagen sowie der Komplexität Ihres Themas abhängt.

3. Laufende Beratung und Dienstleistungen - volle Transparenz

Grundsätzlich stehen für unsere Beratungsleistungen die folgenden Vergütungsmodelle zur Verfügung:

Vergütung nach angefallener Zeit

Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem Aufwand der für Sie tätig werdenden Steuerberater und fachlichen Mitarbeiter. Unsere Stundensätze variieren nach Qualifikationsgrad der für Sie tätig werdenden Personen. Den Aufwand erfassen wir in Zeiteinheiten von 15 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel vierteljährlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller erbrachten Leistungen.

Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung

Für bestimmte Leistungen, wie beispielweise die Erstellung der regelmäßigen Buchhaltung, der Jahresabschlüsse oder von Steuererklärungen, berechnen wir unsere Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV). Die jeweils zur Abrechnung kommenden Vergütungen bemessen sich nach dem Gegenstandswert (z.B. der Höhe Ihrer Umsatzerlöse oder Ihrer Einkünfte) sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen (sog. Zehnteln). Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch für andere Dienstleistungen vereinbaren, soweit ein Mindestgegenstandswert ermittelbar und der Bearbeitungsaufwand für uns abschätzbar ist.

Pauschale Vergütung

Pauschale Vergütungen bieten für Sie Vergütungssicherheit. Die Vereinbarung setzt jedoch für uns voraus, dass der Aufwand zur Bearbeitung Ihres Themas vorab bestimmt werden kann. Das kann sowohl bei Gestaltungen (zum Beispiel Prüfung einer Umsatzsteuerklausel in einem Grundstückskaufvertrag) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (zum Beispiel Prüfung eines Steuerbescheides) möglich sein. Häufig wird hier – alternativ zum Pauschalpreis – zumindest auch der Aufwand für ein Zeithonorar schätzbar sein.

Wichtiger Hinweis

Steuer- und Wirtschaftsberatungskosten dürfen in Ihrer Steuererklärung regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Ggf. kann wird auch die Vorsteuer erstattet, so dass lediglich die Netto-Vergütung zu tragen ist.

Dadurch sinkt in vielen Fallen die effektive Vergütung, weil ein Teil durch die Steuerersparnis bzw. den Vorsteuerabzug wieder zurückerlangt werden kann.

4. Ersteinmal ohne Steuerberater starten? Kein Problem - mit KLARTAX

KLARTAX heißt die Anwendung aus dem Hause DATEV, mit der noch nicht beratene natürliche Personen ihre Finanzen überblicken und ihre Einkommensteuererklärung einfach und sehr kostengünstig erstellen können. Informieren Sie sich hier über KLARTAX:




Noch Fragen offen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage vollkommen diskret.


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