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Zurück zur ÜbersichtZwangsgeld wegen Nichtabgabe von Grundsteuerwerterklärungen im Land Brandenburg
Die Landesregierung Brandenburg macht darauf aufmerksam, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen weiterhin nicht nachkommen, mit einem Zwangsgeld rechnen müssen.
Der Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer ist der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung im Land Brandenburg inzwischen nachgekommen. Die Finanzämter haben fast alle dieser Erklärungen bearbeitet, die Grundstücke bewertet und den jeweiligen Kommunen die Daten zur Verfügung gestellt. Die wenigen Säumigen, die trotz Ablauf der Abgabefrist und versandter Erinnerungsschreiben noch keine Grundsteuerwerterklärung abgegeben haben, müssen seit Ostern mit weiteren Konsequenzen rechnen: Liegt für ein Grundstück keine Grundsteuerwerterklärung vor, so erfolgt durch die Finanzämter des Landes Brandenburg – sofern möglich – eine Schätzung oder nunmehr auch die Androhung und – sofern nötig – die Festsetzung von Zwangsgeldern.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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