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Steuern / Sonstige 
Freitag, 26.09.2025

Einheitlicher Zahlungsempfänger: „Freistaat Thüringen“ ab Oktober 2025 verbindlich

Das Thüringer Finanzministerium macht darauf aufmerksam, dass es für alle Konten, die Dienststellen des Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben wird: „Freistaat Thüringen“. Die bisherige Praxis, einzelne Behörden wie z. B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu benennen, entfällt künftig vollständig.

Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab 5. Oktober 2025 die Prüfung des Kontoinhabers (Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.

Laut dem Thüringer Finanzministerium können abweichende Angaben künftig zu folgendem Ergebnis führen:

  • Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch („match“).
  • Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein, sind beispielsweise zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem „close match“. Neben dem Prüfergebnis wird in diesem Fall auch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert.
  • Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, wird die Zahlung abgewiesen („no match“).

Diese neue Prüfung wird als Betrugsprävention eingesetzt und sowohl für Echtzeitzahlungen als auch für normale SEPA-Überweisungen angewandt.

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