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Zurück zur ÜbersichtSteuerzahlungen in Rheinland-Pfalz gehen zukünftig an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein
Steuerzahler in Rheinland-Pfalz müssen künftig den exakten Empfänger bei Überweisungen an das Finanzamt angeben. Wie das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz mitteilte, muss dieser “Finanzamt Idar-Oberstein” lauten.
Ab 05.10.2025 prüfen Banken bei SEPA-Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Das “Verification of Payee”-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Für Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger das “Finanzamt Idar-Oberstein” angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.
Alle Zahlungen gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Dadurch sollen Fehl- und Betrugsüberweisungen vermieden werden.
Hinweis
Kleine Schreibfehler sind meist kein Problem, größere Abweichungen führen zu Warnhinweisen. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


