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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 16.09.2025

Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz gehen zukünftig an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein

Steuerzahler in Rheinland-Pfalz müssen künftig den exakten Empfänger bei Überweisungen an das Finanzamt angeben. Wie das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz mitteilte, muss dieser “Finanzamt Idar-Oberstein” lauten.

Ab 05.10.2025 prüfen Banken bei SEPA-Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Das “Verification of Payee”-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.

Für Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger das “Finanzamt Idar-Oberstein” angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.

Alle Zahlungen gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Dadurch sollen Fehl- und Betrugsüberweisungen vermieden werden.

Hinweis

Kleine Schreibfehler sind meist kein Problem, größere Abweichungen führen zu Warnhinweisen. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko.

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