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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 09.03.2023

Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Abgabe von Wärme aus Biogasanlage

Der Bundesfinanzhof hatte zu klären, ob die Bemessungsgrundlage der Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage nach der Marktwertmethode zu ermitteln ist oder ob die Selbstkosten im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh aufzuteilen (sog. energetische Aufteilungsmethode) sind (Az. XI R 31/19).

Wenn Selbstkosten i. S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG entstünden, seien diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen.

Die nach dieser Vorschrift vorzunehmende sachgerechte Schätzung sei grundsätzlich Sache des Unternehmers, der zu entscheiden habe, welche Schätzungsmethode er wähle, wobei die Finanzbehörde und damit auch das Finanzgericht nachprüfen können, ob die Schätzung sachgerecht sei.

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